Die Finanzierung der Zukunft

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) bei Dedalus

Die deutsche Gesundheitspolitik hat erkannt, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen ein wesentlicher Treiber zur Verbesserung und Beschleunigung der Prozesse in der Patientenversorgung ist. Daher haben Bund und Länder kurzfristig das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) aufgelegt. Es umfasst einen Investitionsrahmen von 4,3 Milliarden Euro für Projekte zur Stärkung digitaler Infrastrukturen im Krankenhaus.

Digitaler Anschub

Für die Gesundheitswirtschaft ist das Krankenhauszukunftsgesetz ein Anschub zur Digitalisierung. Das Bundesgesundheitsministerium sieht einen Bewerbungszeitraum für förderfähige Projekte bis zum 31.12.2021 vor. Hier liegt eine der Herausforderungen des neuen Gesetzes – Kliniken müssen rasch handeln.
Darüber hinaus ist der Umfang der Förderungen groß: Patientenportale und Projekte mit elektronischer Dokumentation werden genauso gefördert wie auch klinische Entscheidungsunterstützung, elektronische Medikation, digitalisierte Prozesse, telemedizinische Anwendungen und IT-Sicherheit. Mehr zum KHZG finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).

 

Anforderungen an die Planung

Wenn auch der Bund eine vereinfachte Antragsstellung verspricht, gelten doch einige Anforderungen an die Planung. Kliniken und Klinikverbunde können nur für neue Projekte, die nach dem 2.9.2020 geplant wurden, eine Förderung beantragen. Die eingereichten Planungen müssen Prozess- und Anwenderorientierung nachweisen. Projekte sollten interdisziplinär über verschiedene Fachbereiche hinweg anwendbar sein und auf Basis international anerkannter Standards realisiert werden.

 

Was bedeutet das für Sie?

Als Vorreiter der Digitalisierung im Krankenhaus sind viele unserer Produkte förderfähig. Viele Lösungen erfüllen die Anforderungen des Bundesgesundheitsministeriums in perfekter Art und Weise und können durch die Förderung finanziert werden. Einen Überblick zu den förderfähigen Projekten bieten wir Ihnen hier. Weitere Produkte sind ebenfalls geeignet. Schreiben Sie uns gerne Ihre Fragen und Vorhaben über die Kontaktmöglichkeit unten.

Krankenhauszukunftsgesetz - Beispiele für förderfähige Lösungen

Ihr direkter Draht zu uns:
Das Krankenhauszukunftsgesetz ist ohne eingehende Beratung über förderfähige Lösungen kaum realisierbar. Hier können Sie daher Kontakt mit uns aufnehmen, um Ihre Fragen und konkreten Anforderungen darzulegen. Denn jedes Projekt hat bessere Chancen auf die Realisierung, wenn es geplant und passgenau eingerichtet wird. Schreiben Sie uns – wir nehmen den Kontakt mit Ihnen auf und kümmern uns um Ihren Bedarf.

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