Krankenhauszukunftsgesetz – 9 Fragen, 9 Antworten

Was bedeutet das Krankenhauszukunftsgesetz für Gesundheitseinrichtungen? Wie lassen sich Förderungen beantragen und welche Projekte sind überhaupt förderfähig? Diesen und weiteren Fragen gehen wir nach.

Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) – Fragen und Antworten

Frau Krein, wie geht es bei Dedalus mit dem KHZG vorwärts? Wie erleben Sie die Entwicklung?

Sonja Krein: Wir haben bei Dedalus frühzeitig erkannt, welches Potential im KHZG steckt. So haben wir bereits bei Bekanntgabe des ersten Gesetzesentwurfs interne Schulungen aufgesetzt und unseren Vertrieb informiert. Seit einiger Zeit sind wir nun auch zum Themenschwerpunkt KHZG mit einer eigenen Website online, die ständig an neue Erkenntnisse angepasst wird. Wir bekommen täglich eine Vielzahl von Projektanfragen im Rahmen des KHZG und sind dabei, die ersten Projekte in den Ländern erfolgreich zu planen und aufzusetzen. Die Entwicklung ist also sehr positiv und wir sind uns sicher, dass uns das KHZG noch einige Zeit begleiten wird.

Die Finanzierung für Universitäten ist im Zuge des KHZG eingeschränkt. Wie stehen Sie dazu?

S. Krein: Wir wissen um die Wichtigkeit von Universitätskliniken und sind stolz darauf, so viele zu unseren zufriedenen Kunden zählen zu dürfen. Sie leisten im Zuge der Maximalversorgung in vielen Regionen einen wertvollen Beitrag, daher sind wir froh, dass sie nicht ausgeschlossen werden. Sie können mit bis zu 10 Prozent des Fördervolumens des jeweiligen Landes gefördert werden. Ja, es gibt kritische Stimmen, die sagen, dass dies zu wenig sei, es gibt andere Stimmen, die sagen, dass die Hochschulkliniken durch den Krankenhausstrukturfonds II bereits gut abgedeckt seien und es gerecht sei, nun auch Häuser in der Peripherie mehr zu fördern. Ich denke, die Zeit wird zeigen, wie die Verteilung der Mittel in der Praxis läuft und ich hoffe, dass seitens des Ministeriums nachjustiert wird, sollte sich zeigen, dass der aktuelle Ansatz nicht praktikabel ist.

Reichen die Fördermittel des KHZG überhaupt aus?

S. Krein: Ich denke, dass das KHZG ein guter Start ist, um die Digitalisierung an deutschen Krankenhäusern nachhaltig zu fördern und dies auch von den Trägern aktiv einzufordern. Schon jetzt ist klar, dass es nicht die einmalige Finanzspritze sein kann. Es ist eine Starthilfe, denn viele Krankenhäuser haben Investitionen in digitalisierte Angebote und neue Software tatsächlich zu lange zurückgestellt. Jedoch muss die deutsche Krankenhauslandschaft umdenken: Auch kleinere Häuser sollten die Wichtigkeit von Interoperabilität und sektorenübergreifender Versorgung erkennen.

Wie lässt sich kontrollieren, ob die Fördermittel auch bei Patienten ankommen?

S. Krein: Im Gesetzestext ist die zweimalige Evaluation des Digitalisierungsgrades vorgesehen. Einmal Mitte 2021 und einmal Mitte 2023. Ab 2025 gibt es Sanktionen, wenn man sich weigert, vermehrt in Digitalisierung zu investieren. Da geht es immerhin um bis zu 2 Prozent der DRG-Erlöse. Ich denke, dass das ein erster guter Ansatzpunkt ist, um zu gewährleisten, dass von den Fördermitteln gekaufte Lösungen auch wirklich implementiert werden. Außerdem wird so Investitionsstau vermieden und der Fokus auf den Ausbau digitaler Strukturen gelegt. Die Kliniken müssen in die Verantwortung genommen werden, dass sie nicht nur die Abläufe im Blick haben, sondern auch sicherstellen, dass diese dem Patienten am Ende nützen. Im Rahmen der Evaluierungen sollte kontrolliert werden, ob die verbesserte Versorgung auch beim Patienten ankommt.

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