Patient XCare Suite

Erfüllen Sie die Anforderungen im Bereich digitales Patienten- und Zuweisermanagement mit unserer ORBIS-integrierten Lösung im Fördertatbestand 2 des KHZG. Für mehr Service, schlankere Prozesse und einfacheren Informationsaustausch.

Was ist die Patient XCare Suite?

 

Patient XCare Suite ist das Patientenportal von Dedalus HealthCare für den digitalen Informationsaustausch zwischen Kliniken, Patienten und Zuweisern. Die intuitiv zu bedienende Software läuft auf gängigen Webbrowsern und übergibt ihre Daten an ORBIS, das führende KIS im deutschsprachigen Raum. So arbeitet Ihr Klinikteam in seiner gewohnten Software-Umgebung, während Patienten und Zuweisern eine aufgeräumte Weboberfläche zur Verfügung steht.

Patient XCare Suite unterstützt alle Stationen der Patient Journey, vom präklinischen Onboarding über die Behandlung bis zur Entlassung1 und die Weiterbehandlung im ambulanten Sektor. Nutzen Sie die Förderung nach §19 KHZG Nr. 2 und starten Sie jetzt in das digitale Patienten- und Zuweisermanagement mit Dedalus HealthCare.

Vorteile für Kliniken

 

  • Förderfähig gem. 19, Nr. 2 Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
  • Modulares System – installieren Sie nur, was Sie wirklich brauchen
  • Tiefe Integration mit ORBIS und DeepUnitiy PACS – alle Daten stehen strukturiert im gewohnten KIS zur Verfügung und ermöglichen nahtlos übergreifendes Arbeiten.
  • Einfacher Austausch von Dokumenten mit Zuweisern und Patienten
  • Unterstützt alle wichtigen Prozesse rund um Aufnahme, Behandlung, Entlassung Webbasiertes System, einfache Systemintegration, schnelles Setup
  • Erweiterungsfähig um Check-In Terminal für Aufnahme im Self-Service
  • Attraktives Serviceangebot für Patienten und Zuweiser

Vorteile für Patienten

 

  • Einfache Erledigung aller Formalitäten von zuhause
  • Kostenlose Nutzung
  • Benutzerfreundliche Oberfläche, intuitive Bedienung
  • Kostenlose Smartphone-App
  • Schnelle Online-Terminierung
  • Transparenz über Behandlung und Diagnosen – alle Daten sind jederzeit einsehbar
  • Stellvertreterfunktion – Übertragung der Aufgaben an Haus- und Fachärzte möglich
  • Sichere Kommunikation durch verschlüsselte Verbindung und Zweifakor-Authentifizierung
  • Sinnvolle Unterstützung auch nach dem Klinikaufenthalt

Vorteile für Zuweiser

 

  • Einfache Überleitung in die Klinik und zurück
  • Jederzeit Einblick in den Behandlungsverlauf2
  • Zeitersparnis und Produktivitätsgewinn
  • Attraktiver Service für Patienten
  • Webservice, keine besonderen IT-Kenntnisse erforderlich

 

Modularer Aufbau

 

Die Patient XCare Suite ist modular aufgebaut: So investieren Sie nur in Funktionen, die Sie wirklich brauchen. Gleichzeitig unterscheiden Sie nach den Muss- und Kann-Kriterien des KHZG und können den Fördergebern die sachgerechte Mittelverwendung detailliert aufschlüsseln.

Vom Start weg unterstützt die Patient XCare Suite alle wichtigen Prozesse rund um Aufnahme, und Behandlung. Sie wird kontinuierlich weiterentwickelt und um neue Funktionen ergänzt.

Weitere Informationen

Wichtige Funktionen im Überblick

 

Endlose Telefonate in Terminangelegenheiten gehören der Vergangenheit an. Die Patient XCare Suite ermöglicht die Terminbuchung in Eigenregie durch Patienten und Zuweiser, dynamische Erinnerungsfunktion eingeschlossen. Besonderer Vorteil: Das Klinikpersonal verwaltet die gebuchten Termine in der ORBIS-Systemumgebung – keine Umgewöhnung nötig.

Mit der Patient XCare Suite realisieren Sie den papierlosen Informationsaustausch über die Klinikgrenzen hinweg. Stellen Sie Patienten und Zuweisern im Voraufnahmeprozess beispielsweise Formulare, Aufklärungsbögen, Einwilligungserklärungen oder die Möglichkeit zur Buchung von Wahlleistungen zur Verfügung und nehmen Sie die Rückmeldungen digital entgegen. Am Aufnahmetag stehen diese Informationen im KIS bereit. So verkürzt sich der Aufnahmeprozess spürbar.

Im Verbund mit ORBIS unterstützt die Patient XCare Suite die manuelle oder automatisierte Verteilung medizinischer Daten in der Klinik sowie den Zugriff auf Bilddaten aus DeepUnity PACS. Medizin und Pflege profitieren von einem einheitlichen Informationsstand und interdisziplinärer Zusammenarbeit über die Abteilungsgrenzen hinweg.

ORBIS-Anwender bieten Ihren Patienten mit unserer Kiosk-Lösung einen komfortablen Check-in. Das System ist nahtlos mit der Patient XCare Suite und ORBIS integriert, der Datenbestand in allen Systemen einheitlich. Beim Eintreffen in der Klinik lassen sich durch den Patienten alle noch offenen Aufgaben erledigen, der Aufnahmeprozess verkürzt sich entscheidend.

Übersichtliche Dashboard, einfache Registrierung und hilfreiche Komfortfunktionen: die Patient XCare Suite macht es ihren Anwendern leicht. Gebuchte Termine sind auf einen Blick erkennbar, Fragebögen leiten zur richtigen Sprechstunde, Aufgaben mit Erinnerungsfunktion unterstützen bei der Behandlung, eine App ermöglicht die Nutzung auf dem Smartphone. Die intuitive Bedienung sichert die Akzeptanz auch bei weniger Geübten und hilft, den Effizienzvorteil digitaler Prozesse voll auszuschöpfen.

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Informationen zur Förderung nach KHZG

 

Digitale Patientenportale sind ein zentraler Baustein im Sinne des Krankenhauszukunftsgesetzes, §19 KHZG, Nr. 2. Mit der Patient XCare Suite entscheiden Sie sich für eine förderfähige Komplettlösung mit optimaler ORBIS-Integration.

Die Patient XCare Suite erfüllt einzeln oder im Verbund mit ORBIS und > Care-Bridge die KHZG Förderrichtlinien 4.3.2.1 „Online-Terminierung und Voraufnahmeprozesse“, 4.3.2.2 „Digitales Behandlungsmanagement“ sowie 4.3.2.3 „Digitales Entlass- und Überleitungsmanagement“.3

Über Details zur Erfüllung der Muss- und Kann-Kriterien informiert Sie unser Whitepaper, das Sie sich > hier herunterladen können. Gerne informieren wir Sie auch persönlich.

 

Kontaktieren Sie uns

    1. Grundsätze des Datenschutzes

    Dedalus HealthCare verpflichtet sich, Daten in Übereinstimmung mit seiner Verantwortung gemäß der DSGVO zu verarbeiten.

    Artikel 5 der DSGVO verlangt, dass personenbezogene Daten wie folgt verarbeitet werden müssen:
    a. rechtmäßig, fair und auf transparente Weise in Bezug auf Einzelpersonen verarbeitet werden;
    b. für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und nicht in einer Weise weiterverarbeitet werden, die mit diesen Zwecken unvereinbar ist; die Weiterverarbeitung zu Archivierungszwecken im öffentlichen Interesse, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken wird nicht als unvereinbar mit den ursprünglichen Zwecken betrachtet;
    c. angemessen und sachdienlich sein und sich auf das beschränken, was im Hinblick auf die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist;
    d. sachlich richtig und, soweit erforderlich, auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden;
    e. nicht länger, als es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist, in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen ermöglicht;
    f. personenbezogene Daten können länger gespeichert werden, sofern die personenbezogenen Daten ausschließlich für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke verarbeitet werden, vorbehaltlich der Anwendung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, die nach der DSGVO erforderlich sind, um die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zu schützen, und in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich des Schutzes vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Beschädigung, unter Verwendung geeigneter technischer oder organisatorischer Maßnahmen."

    2. Allgemeine Bestimmungen

    a. Diese Richtlinie gilt für alle personenbezogenen Daten, die von Dedalus HealthCare verarbeitet werden.
    b. Die verantwortliche Person trägt die Verantwortung für die laufende Einhaltung dieser Richtlinie durch das Unternehmen.
    c. Diese Richtlinie wird mindestens einmal jährlich überprüft.
    d. Das Unternehmen muss sich beim Information Commissioner's Office als Organisation, die personenbezogene Daten verarbeitet, registrieren lassen.

    3. Rechtmäßige, faire und transparente Verarbeitung

    a. Um sicherzustellen, dass die Verarbeitung von Daten rechtmäßig, fair und transparent ist, führt das Unternehmen ein Systemregister.
    b. Das Register der Systeme wird mindestens einmal jährlich überprüft.
    c. Einzelpersonen haben das Recht, auf ihre persönlichen Daten zuzugreifen, und alle derartigen Anfragen an das Unternehmen werden zeitnah bearbeitet.

    4. Rechtmäßige Zwecke

    a. Alle vom Unternehmen verarbeiteten Daten müssen auf einer der folgenden Rechtsgrundlagen beruhen: Zustimmung, Vertrag, gesetzliche Verpflichtung, lebenswichtige Interessen, öffentliche Aufgabe oder legitime Interessen (weitere Informationen siehe ICO-Leitfaden).
    b. Das Unternehmen vermerkt die entsprechende Rechtsgrundlage im Register der Systeme.
    c. Wird die Einwilligung als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten herangezogen, muss der Nachweis der Einwilligung zusammen mit den personenbezogenen Daten aufbewahrt werden.
    d. Werden Mitteilungen an Einzelpersonen auf der Grundlage ihrer Einwilligung versandt, sollte die Möglichkeit für die Einzelperson, ihre Einwilligung zu widerrufen, klar verfügbar sein, und es sollten Systeme vorhanden sein, die sicherstellen, dass ein solcher Widerruf in den Systemen des Unternehmens korrekt widergespiegelt wird.

    5. Datenminimierung

    a. Das Unternehmen stellt sicher, dass personenbezogene Daten angemessen und relevant sind und sich auf das beschränken, was in Bezug auf die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, notwendig ist.

    6. Korrektheit

    a. Das Unternehmen ergreift angemessene Maßnahmen, um die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
    b. Soweit es für die Rechtsgrundlage, auf der die Daten verarbeitet werden, erforderlich ist, werden Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten auf dem neuesten Stand gehalten werden.

    7. Archivierung/Löschung

    a. Um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten nicht länger als nötig aufbewahrt werden, führt das Unternehmen für jeden Bereich, in dem personenbezogene Daten verarbeitet werden, eine Archivierungspolitik ein und überprüft diesen Prozess jährlich.
    b. In der Archivierungsrichtlinie wird festgelegt, welche Daten wie lange und warum aufbewahrt werden sollen/müssen.

    8. Sicherheit

    a. Das Unternehmen stellt sicher, dass personenbezogene Daten sicher gespeichert werden, indem es moderne Software verwendet, die auf dem neuesten Stand gehalten wird.
    b. Der Zugang zu personenbezogenen Daten ist auf die Mitarbeiter zu beschränken, die ihn benötigen, und es sollten angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um eine unbefugte Weitergabe von Informationen zu verhindern.
    c. Wenn personenbezogene Daten gelöscht werden, sollte dies auf sichere Weise geschehen, so dass die Daten nicht wiederherstellbar sind.
    d. Es müssen geeignete Lösungen für die Datensicherung und -wiederherstellung vorhanden sein.

    9. Sicherheitsverletzung

    Im Falle einer Sicherheitsverletzung, die zur versehentlichen oder unrechtmäßigen Zerstörung, zum Verlust, zur Änderung, zur unbefugten Weitergabe von oder zum Zugriff auf personenbezogene Daten führt, bewertet das Unternehmen unverzüglich das Risiko für die Rechte und Freiheiten von Personen und meldet diese Verletzung gegebenenfalls dem ICO (weitere Informationen auf der ICO-Website).

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    1 In Vorbereitung. Voraussichtlich verfügbar ab Q3/2022.
    2 Genehmigung durch den Patienten vorausgesetzt
    3 In Vorbereitung. Voraussichtlich verfügbar ab Q3/2022

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