KHZG – das Labyrinth der Vielfalt
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) sorgt für viel Gesprächsbedarf. Es befeuert die Digitalisierungsdebatte an deutschen Krankenhäusern und weckt viele Erwartungen.
Von Sonja Krein
Das KHZG ist im Zusammenhang mit dem Corona-Konjunkturpaket auf den Weg gebracht worden, da das Thema digitale Versorgung im Zuge der Pandemie an Bedeutung gewonnen hat. Der Vernetzung der Leistungserbringer untereinander und dem Austausch wichtiger Patientendaten wird so viel Bedeutung beigemessen wie nie zuvor. Der Bund hat das KHZG als Investitionsprogramm für Krankenhäuser verabschiedet. Das Gesetz wird durch den Krankenhauszukunftsfonds vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) gefördert. Insgesamt beträgt das Fördervolumen für Projekte 4,3 Milliarden Euro. Der Bund steuert 3 Milliarden Euro bei, während die weiteren 1,3 Milliarden Euro aus den Bundesländern kommen. Der Fokus des Gesetzes liegt auf dem Aufbau von Notfallkapazitäten, Digitalisierungsprojekten und der Investition in IT-Sicherheit an deutschen Kliniken. Jedes Bundesland hat eine eigene Stelle zur Beantragung der Fördergelder. Die Antragstellung und Fördermöglichkeiten des Gesetzes wurden im November 2020 durch die veröffentlichten Förderrichtlinien konkretisiert.
Der Weg zum Fördertopf
Krankenhausträger, auch Hochschulkliniken, müssen ihren Bedarf an die zuständige Stelle ihres Landes melden. Dazu zählen die geplanten Digitalisierungs- und Modernisierungsvorhaben und die dafür notwendigen Finanzmittel. Anschließend hat das Land drei Monate Zeit, um die Bedarfsmeldung zu prüfen und zu entscheiden, welche Projekte eine Förderung erhalten. Für die ausgewählten Projekte beantragt es die Förderung beim BAS. Es ist auch möglich, Das KHZG ist im Zusammenhang mit dem Corona-Konjunkturpaket auf den Weg gebracht worden, da das Thema digitale Versorgung im Zuge der Pandemie an Bedeutung gewonnen hat. Der Vernetzung der Leistungserbringer untereinander und dem Austausch wichtiger Patientendaten wird so viel Bedeutung beigemessen wie nie zuvor. Der Bund hat das KHZG als Investitionsprogramm für Krankenhäuser verabschiedet. Das Gesetz wird durch den Krankenhauszukunftsfonds vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) gefördert. Insgesamt beträgt das Fördervolumen für Projekte 4,3 Milliarden Euro. Der Bund steuert 3 Milliarden Euro bei, während die weiteren 1,3 Milliarden Euro aus den Bundesländern kommen. Der Fokus des Gesetzes liegt auf dem Aufbau von Notfallkapazitäten, Digitalisierungsprojekten und der Investition in IT-Sicherheit an deutschen Kliniken. Jedes Bundesland hat eine eigene Stelle zur Beantragung der Fördergelder. Die Antragstellung und »Das KHZG ist eine riesige Chance – vor allem für kleinere und mittlere Kliniken –, um sich Fördermittel für innovative, digitale Projekte zu sichern.« Sonja Krein Dedalus HealthCare 19 KHZG dass Vorhaben länderübergreifend beantragt werden. Die Förderung steht generell allen Krankenhäusern offen, die im Krankenhausplan des Landes hinterlegt sind. Das gilt also auch für Hochschulkliniken, die mit bis zu 10 Prozent des Fördervolumens des jeweiligen Landes gefördert werden. Die Anträge beim BAS können bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden. Es gibt jedoch je nach Bundesland unterschiedliche Fristen, bis wann die Bedarfsmeldungen eingereicht werden müssen.